Anlage I

Die Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes führt Stoffe auf, die zur Veränderung des Bewusstseinszustandes verwendet werden können. Diese unter Anlage I geführten Betäubungsmittel sind weder verkehrs- noch verschreibungsfähig und dürfen nicht ohne weiteres verschrieben werden.

Anlage II

Die in Anlage II geführten Betäubungsmittel sind verkehrsfähig, jedoch nicht verschreibungsfähig und werden ähnlich wie die Stoffe der Anlage I behandelt. Die unter Anlage I geführten Betäubungsmittel sind weder verkehrs- noch verschreibungsfähig und dürfen nicht ohne weiteres verschrieben werden.

anovulatorisch

Unter Anovulation versteht man das Ausbleiben des Eisprungs (Ovulation) im weiblichen Zyklus. Den entsprechenden Zyklus bezeichnet man als anovulatorischen Zyklus.

Antibiose

Der Begriff Antibiose wird im klinischen Alltag als Ausdruck für die Antibiotikatherapie verwendet. Durch sie werden Mikroorganismen- wie z. B. Bakterien oder Pilze – gehemmt oder zerstört.

Antibiotika

Antibiotika (Singular: Antibiotikum) gehören zu den medizinisch wirksamen Substanzen gegen Infektionskrankheiten. Grundsätzlich versteht man unter einem Antibiotikum ein natürlich gebildetes, niedermolekulares Stoffwechselprodukt von Pilzen oder Bakterien, das schon in geringer Konzentration das Wachstum anderer Mikroorganismen hemmt oder diese abtötet. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff Antibiotikum aber auch jede antimikrobiell eingesetzte …